Abbrucharbeiten – auch im privaten Bereich sicher gestalten

Wenn Sie ein Grünstück gekauft haben, auf welchem ein marodes Gebäude steht, welches entfernt werden soll, benötigen Sie eine Baufirma, die sich auf Abbrucharbeiten spezialisiert hat. „Abbruch“ ist ein Begriff, der aus dem Bauwesen stammt. Oft verwendet man synonym dazu die Begriffe „Rückbau“, „Demolierung“ oder „Abriss“. Beim Abbruch werden Teile von Gebäuden oder ganze Gebäude zerstört, abgetragen und entsorgt. Daher unterscheidet man zwischen dem konstruktiven und dem nicht-konstruktiven Abriss. Beim nicht-konstruktiven Abriss, der auch unter der geläufigeren Bezeichnung Entkernung anzutreffen ist, werden nur Gebäudeteile abgetragen. Das heißt, es werden nur Bauteile und Elemente entfernt, die keine tragende Funktion haben. Beispiele hierfür wären Trennwände, Einbauküchen, Türen oder Fenster. Diese Methode kommt oft zum Einsatz, wenn man ein Gebäude oder einen Gebäudekomplex gekauft hat und neu einrichten möchte. Zum Beispiel, wenn man aus einem Bürokomplex oder einem Appartementhaus mit vielen kleinen Räumen, einen großflächigen Veranstaltungsort machen möchte. Da muss die Büro- oder eben die Apartment-Einrichtung weg und die trennenden Wände müssen abgetragen werden. Ansonsten kommt die Entkernung stets vor dem konstruktiven Abriss zum Einsatz und bildet dessen Voraussetzung. Der konstruktive Abriss dient dazu, gesamte Gebäude zu zerstören und zu entfernen. Um das zu bewerkstelligen, müssen erst alle flexiblen Bauelemente abgetragen werden, das heißt, es findet dieser nicht-konstruktive Abriss statt, sodass lediglich das Gerüst des Bauwerks bestehen bleibt und anschließend gesprengt oder anderweitig demoliert werden kann.

Abbrucharbeiten finden sowohl im öffentlich-rechtlichen, als auch im gewerblichen und nicht zuletzt im privaten Bereich statt. Sie dienen der Veränderungen von Bauwerken oder der vollständigen Demolierung, damit etwas Neues errichtet werden kann. Ohne Abbruch wäre keine Erneuerung und Weiterentwicklung der Städte, der Gemeinden und der privaten Häuser denkbar.

Kommen wir aber auf unser Eingangsbeispiel zurück: Sie sind also eine Privatperson mit einem Grundstück, auf welchem sich ein Gebäude befindet. Dieses wollen sie entweder loshaben oder verändern. Sie wollen alles neu gestalten. Auch wenn Sie handwerklich begabt sein sollten, ist es Ihnen nicht gestattet, selbst Hand anzulegen. Abbrucharbeiten dürfen nur von examinierten Fachleuten durchgeführt werden. Dazu müssen gewisse Standards und Normen eingehalten werden. Ferner ist die Baustelle weiträumig abzusichern, damit keine unbedarften Personen zu Schaden kommen und damit auch keine Sachschäden entstehen, wie etwa, dass Bauteile auf ein parkendes Auto fallen. In so einem Fall machen Sie sich strafbar. Daher sollten Sie sich unbedingt nach einer Baufirma umsehen, die auf Abbrucharbeiten spezialisiert ist. Sie kennt alle diese rechtlichen Vorgaben und nimmt die Verantwortung für die Sicherheit und den reibungslosen Ablauf in die eigene Hand. Dazu kenne die Fachleute alle Verfahren des Abbruchs und sehen auf den ersten Blick, welches Verfahren, wie Spalten, Sägen, Fräsen, Hämmern, Sprengen usw., jeweils das am besten geeignete ist.

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