Brandschutztüren und ihre Aufgaben

Brandschutztüren sind ein wichtiger Teil für den vorbeugenden Brandschutz. Mit ihnen werden sichere Brandabschnitte abgegrenzt, das verzögert ein Ausbreiten des Feuers auf anliegende Gebäudeteile. Feuerhemmende Türen retten Leben. Wir haben uns umgesehen und berichten heute über die verschiedenen Arten, über Anforderungen und Vorschriften.

Was ist eine Brandschutztür?
Die Ansprüche gegenüber der Sicherheitstechnik sind extrem gestiegen. In Schulen, öffentlichen Einrichtungen und Bürohäusern werden diese Türen eingebaut, um Brände aufzuhalten. Ihre Aufgabe ist, im Brandfall die Verbreitung des Feuers aufzuhalten, bis alle Personen das Gebäude über den Fluchtweg verlassen haben und mit dem Feuerlöschen begonnen werden kann. Im Falle eines Brandes ist eine verlässliche Schließung der Schutztüren unumgänglich, tragen sie doch erheblich zur Minderung von Schäden bei.
Die Türen sind zwei Meter hoch und fallen nach dem Öffnen alleine ins Schloss. Nach einem Austausch von einzelnen Komponenten verliert die Zulassung ihre Gültigkeit. Es sollten daher ausschließlich Originalteile vom jeweiligen Hersteller ausgetauscht werden. Die anschließende Lackierung muss mit feuerfesten Farben erfolgen.

Wo werden Brandschutztüren vorgeschrieben?
Die gültige Landesbauordnung und die gelegentlichen Sonderbauvorschriften schreiben vor, wo die Schutztüren eingebaut werden müssen. Im Falle eines Feuers schotten sie gewisse Bereiche von Feuer, Hitze und Brandgasen sicher ab. Große Räume müssen durch Türen in kleinere Brandabschnitte getrennt werden. Das Baurecht der Länder schreibt den Einbau in öffentliche Gebäude und in nichtöffentlichen Häusern, wie Mehrfamilienbauten vor. Also überall dort, wo zahlreiche Menschen auf einmal anwesend sind. Altbauten zeigen häufig noch alte Schwingtüren, hier greift der Bestandschutz. Sollte eine Renovierung notwendig werden, wird der nachträgliche Einbau zur Sicherheit aller Personen von der örtlichen Bauaufsichtsbehörde angeordnet. Fachhändler wie KG HANSA BAUSTAHL Handelsgesellschaft mbH & Co. beraten Sie gern.

Vorschriften
Es bestehen Vorschriften, die anordnen, in welchem Fall eine Feuerschutztür unbedingt montiert werden muss, welche Punkte für eine Zulassung wichtig sind und in welchen Zeitabständen eine Funktionsprüfung zu erfolgen hat. In der Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes sind diese Vorschriften aufgeführt.

Welche Feuerschutztüren gibt es und was bedeutet die DIN Norm?
Verschiedene Feuerwiderstandsklassen werden durch die nationale DIN 4102-5 beziehungsweise europäische DIN EN 13501 definiert: Feuerhemmend oder Hochfeuerhemmend, Feuerbeständig oder Hochfeuerbeständig sowie Höchstfeuerbeständig.

Die Mindestzeit für den Brandschutz klassifizieren unterschiedliche DIN-Normen. Die Feuerwiderstandsklasse richtet sich nach der Nutzung des Gebäudes und der Beschaffenheit der Wand, an der die Tür montiert werden soll. In Deutschland sind diese Anordnungen unter DIN 4102-5 Norm verzeichnet und in Widerstandsklassen unterteilt. Die deutsche DIN 4102 klärt den Feuerwiderstand und untergliedert die einzelnen Klassen. Dabei bezeichnet das T den Artikel (Tür) und die Zahl gibt Auskunft über die Zeit, die eine Tür Flammen aufhalten soll. T90 Brandschutz-Türen halten demnach 90 Minuten das Feuer aus. Eine T90-1 Norm bezeichnet die feuerhemmende, einflügelige Tür, T90-2 dagegen ist eine zweiflügelige Tür mit mindestens 90 Minuten Standhaftigkeit. In Deutschland ist die regelmäßige Wartung dieser Brandschutztüren Pflicht.

Als Nachweis der Zulassung wird die Brandschutztür mit einem amtlichen Kennzeichnungsschild und dem jeweiligen Zulassungsbescheid ausgeliefert.

Brandschutz wird gesetzlich angeordnet, deshalb ist Brandschutz von Anfang an bei Planungen von Häusern zu berücksichtigen.

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